ES WIRD HÖCHSTE ZEIT

Umsetzung der BImSchV

Seit Januar 2015 gelten strengere Emissions-Obergrenzen für alte Holz- und Kohleöfen.
Heizungsanlagen aus den Jahren vor 1985 sind ganz verboten. Heizkessel, die vor dem 01.01.1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen gemäß BImSchV-2015 gar nicht mehr betrieben werden.

Welche Kaminöfen sind betroffen?
Die aktuelle Stufe der BimSchV betrifft Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 01.01.1975 in Betrieb genommen wurden und die gewisse Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Anlagen die ein Feinstaubausstoß von über 0,15 g/m³ und Kohlenmonoxid-Emissionen von mehr als 4 g/m3 aufwiesen, waren bis zum 01.01.2015 umzurüsten oder still zu legen. Theoretisch kann ein Kaminofen Filter nachgerüstet werden, aber gerade bei älteren Anlagen ist fraglich, ob dies wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll ist.
In den kommenden Jahren sind nach den Übergangsregeln der 1. BImSchV alte Öfen mit zu hohen Emissionswerten außer Betrieb zu nehmen oder umzurüsten. Jeder Betreiber einer sogenannten Einzelraumfeuerungsanlage ist in eigener Verantwortung verpflichtet, die Bestimmungen der 1. BimSchV einzuhalten. Ausnahmeregelungen gibt es für historische Öfen, die vor dem 01.01.1950 errichtet wurden und für Wohnungen, in denen die Wärmeversorgung ausschließlich über Kamin- und Kachelöfen erfolgt.

Die Fristen gelten wie folgt:
– bei Inbetriebnahme zwischen 1975 und 1984: bis zum 31.12.2017
– bei Inbetriebnahme zwischen 1985 und 1994: bis zum 31.12.2020
– bei Inbetriebnahme zwischen 1995 und 2010: bis zum 31.12.2024

Moderne Öfen erzeugen heute bis zu 85 Prozent weniger Feinstaubemissionen als solche, die vor 1975 gebaut worden sind. Durch einen höhere Wirkungsgrad und niedrigeren Brennstoffverbauch amortisiert sich ein neuer Ofen recht schnell. In extremen Fällen können die Heizkosten sogar um 30% sinken.
Für alle Betreiber von Kamin- und oder Kachelöfen ist es höchste Zeit sich zu erkundigen, ob die eigene Anlage noch betrieben werden kann. Machen Sie daher bitte umgehend einen Termin mit uns, wir beraten gemeinsam mit Ihnen die weiteren, notwendigen Schritte.

Information zur Emissionseinstufung
>> Hier können Sie weitere Informationen als PDF abrufen.

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